Schließen Sie jetzt Versorgungslücken!
Mit einer privaten Beihilfeversicherung, die Leistungen für Sie individuell ergänzt
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Mit einer privaten Beihilfeversicherung mit individuellen Leistungen
Die gute Nachricht: Ihr Dienstherr verpflichtet sich, einen Teil Ihrer Kosten im Krankheitsfall zu übernehmen. Diese staatliche Beihilfe deckt allerdings nur 50 bis 80 Prozent der kompletten Kosten ab. Gerne informiere ich Sie darüber, wie Sie diese Lücke schließen können und worauf es bei der Wahl der für Sie passenden Beihilfe-Versicherung ankommt.
Hauptamtlich und Vollzeit tätige Beamte, Richter und Hochschullehrer.
Teilzeitbeschäftigte Beamte, Richter und Hochschullehrer.
Im Vorbereitungsdienst für den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst (z. B. Lehrer).
Für ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beamte, Richter und Hochschullehrer im Ruhestand, Berufssoldaten im Ruhestand.
Waisen erhalten allerdings weder für Ehe-/Lebenspartner noch für Kinder Beihilfe.
Ehe-/Lebenspartner, wenn deren Einkünfte festgelegte Grenzen nicht überschreiten. Kinder, die im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind.
Beihilfebemessungssatz | Versorgungslücke | |
Beamte | 50 % | 50 % |
Beamte mit 2 oder mehr Kindern | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % | 30 % |
Versorgungsempfänger | 70 % | 30 % |
Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
Meine Empfehlung für Sie: eine Absicherung mit dem BeihilfeKonzept der R+V Krankenversicherung. Damit genießen Sie hochwertigen Versicherungsschutz als Ergänzung zur Beihilfe und minimieren Ihre Versorgungslücke!
Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen