Unfallversicherung
Echte Piraten hätten eine Unfallversicherung geliebt!
Wenn es früher schon eine Unfallversicherung gegeben hätte, wären die meisten Piraten wohl in Ruhestand gegangen. Denn mit einer der besten Gliedertaxen Deutschlands sind Sie und Ihre Familie bei Unfällen bestens versorgt – auch ganz ohne Goldschatz.
Eine Unfallversicherung ist besonders für Kinder wichtig. Denn Kinder sind nur bei Unfällen während der Schule oder dem Kindergarten sowie auf dem direkten Weg dorthin und zurück gesetzlich unfallversichert. Die meisten Unfälle passieren jedoch in der Freizeit. |
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Leistungen speziell für Kinder:
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Sie erhalten eine lebenslange Unfallrente zwischen 250 € und 2.500 €
Sie erhalten eine Einmalzahlung zur Überbrückung
Sie erhalten ein Krankenhaustagegeld und nach Entlassung ein Genesungsgeld in gleicher Höhe
Verbesserungen von Leistungen des gewählten Tarifes
Bei Unfalltod erhalten Ihre Angehörigen eine Todesfallleistung
Sie erhalten ein von Ihnen festgelegtes
Tagegeld zwischen 20 € und 200 €.
Sie erhalten nach einem Unfall eine von Ihnen gewählte Summe zwischen 1.000 € - 20.000 €.
Nach einem Unfall werden Sie in Zusammenarbeit mit der Johanniter Unfall-Hilfe z. B. beim Einkaufen, Kinderbetreuung, Aufräumen, Wäsche waschen etc. unterstützt.
Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Der Unfallbegriff beinhaltet damit fünf Merkmale: Ereignis, Gesundheitsschädigung, plötzlich, von außen, unfreiwillig. Fehlt auch nur eine dieser Voraussetzungen, so liegt kein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung vor.
Neben dem klassischen Unfallbegriff gibt es noch den sogenannten „erweiterten Unfallbegriff“. Darunter fallen einem Unfall gleichgestellte Ereignisse, wie z.B. eine erhöhte Kraftanstrengung. Wenn dadurch an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden, wird der Unfallbegriff als erfüllt angesehen. Dabei fehlt hier das Merkmal des klassischen Unfallbegriffs „von außen“.
Eine Invalidität im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt vor, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten Person durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt wird.
Eine Beeinträchtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und eine Änderung des Zustands nicht erwartet werden kann.
Die Gliedertaxe bestimmt, welcher Grad der Beeinträchtigung (Invaliditätsgrad) angenommen wird, wenn nach einem Unfall Schäden an bestimmten Körperteilen bleiben. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher ist die Leistung.
Die Grundsumme (Versicherungssumme) ist der Wert, der im Fall der Invalidität maximal ausgezahlt wird. Haben Sie also eine Grundsumme von 100.000 € und werden zu 100 % invalide, erhalten Sie genau diese 100.000 €. Vereinbaren Sie zusätzlich eine Progression, erhöht sich die Leistung ab bestimmten Invaliditätsgraden.
Sie können eine Unfallversicherung mit oder ohne Progression abschließen. Die Progression ist ein Zusatzbaustein, der wichtig für die Höhe der Invaliditätsleistung ist, die bei einem Unfall ausgezahlt wird. Die Höhe der Progression wählen Sie bei Vertragsbeginn. So erhalten Sie bei gleicher Grundsumme ab bestimmten Invaliditätsgraden mehr Geld. Sie können zwischen den Progressionsmodellen linear (keine Progression), 225 %, 350 %, 500 % und 1000 % wählen.
Der Mitwirkungsanteil in der Unfallversicherung kann zu krankheitsbedingten Leistungskürzung führen, wenn eine bestehende Vorerkrankung an einer Invalidität mitgewirkt hat.
Der Unfall ist also nicht der einzige Grund, warum die Funktionsfähigkeit des Beines nun dauerhaft eingeschränkt ist. Der Mitwirkungsanteil wird von einem Arzt festgestellt. Das verringert im Schadenfall Ihre Leistung.
Versicherungstipp:
Je höher der Mitwirkungsanteil vereinbart wird, desto weniger beeinflussen Vorerkrankungen im Schadenfall Ihre Leistungssumme.