Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Wenn eine schwere Krankheit plötzlich Realität wird, steht besonders der Wunsch nach der bestmöglichen Behandlung im Mittelpunkt. Und das natürlich umgehend. Mit der ambulanten Krankenzusatzversicherung machen Sie sich im Ernstfall in der ambulanten Versorgung zur Privatpatientin bzw. - Privatpatient. Auch ohne das Eintreten einer schweren Krankheit können grundsätzlich Vorsorgeleistungen in Anspruch genommen werden – ganz ohne Alters- und Diagnosebeschränkungen und zeitliche Einschränkungen. Somit können schwere Krankheiten bereits frühzeitig erkannt und die bestmöglichen Therapien umgehend zur Behandlung eingesetzt werden.
Beispiele:
Wenn Sie sofort bei ambulanten Arztbesuchen zum Privatpatienten werden möchten - auch wenn Sie nicht schwer erkrankt sind -, ist das ebenso möglich.
Somit haben Sie sofort die Sicherheit, bestmöglich und nach den neuesten Stand der Medizin behandelt zu werden.
Fragen Sie gerne. Sie werden umfassend und persönlich beraten!
Denn Ihre Versicherung erledigt den Rest. Mit dem Tarif „Krankentagegeld“ können Sie sich darauf konzentrieren, sorgenfrei gesund zu werden. Spätestens seit den vergangenen Pandemiejahren, ist uns bewusst, dass jeder auch mal länger krank sein kann. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, übernimmt bei Angestellten ab der 7. Woche die gesetzliche Krankenversicherung und erstattet etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens. Dies führt zu einer Versorgungslücke von rund 20 Prozent. Mit dem Krankentagegeld wird die Lücke zwischen Nettoeinkommen und gesetzlichem Krankentagegeld innerhalb der 7. bis 78. Woche geschlossen und sichert die hundertprozentige Nettolohnfortzahlung.
Bezieht die versicherte Person gesetzliches krankengeld, wird auch das vereinbarte Krankentagegeld ausbezahlt (frühestens nach 6 Wochen).Sie erhalten eine Leistung solange, bis entweder die Arbeit wieder aufgenommen werden kann oder Berufsunfähigkeit eintritt -
mindestens aber so lange, wie die GKV auch Krankengeld bezahlt.
Leistungen auch bei Arbeitsunfähigkeit wegen Schwangerschaft bzw. Mutterschutz.
Leistungen auch während Rehabilitationsmaßnahmen.
Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen