Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Jeden Tag werden in deutschen Haushalten knapp 3.000 Leitungswasserschäden registriert. Der Gesamtschaden summiert sich dabei pro Jahr auf über zwei Milliarden Euro. Für Eigenheimbesitzer, Mieter und auch Hausverwalter zählt der Wasserschaden damit zu einem der häufigsten und folgenschwersten Schäden am und im Gebäude. Das Tückische: Ein Leitungswasserschaden wird oft erst zu spät bemerkt. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder Lecks in Leitungen zunächst unsichtbar hinter Wänden ihr Unwesen treiben. Wird der Schaden dann irgendwann sichtbar, ist er bereits groß.
Die Ursachen sind vielseitig. Während wenige Jahre nach Einbau oft Installationsfehler verantwortlich sind, steigt mit der Zeit die Wahrscheinlichkeit durch Verschleiß. Ein Leck in der Leitung, poröse Dichtungen oder technische Defekte des Geschirrspülers oder der Waschmaschine zählen zu den altersbedingten Ursachen. Einen erheblichen Anteil an der Schadenstatistik haben auch defekte Fugenabdichtungen, durch die Wasser in die Gebäudesubstanz eindringt.
Die Hausratversicherung leistet für Leitungswasserschäden, wenn diese durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z.B. aus Rohren, Rohrleitsystemen, Schläuchen von Geräten, Warmwasseraufbereitung) verursacht wurden. Besitzer von Aquarien oder Wasserbetten sollten explizit in den Versicherungsbedingungen prüfen, ob und in welchem Umfang eventuelle Schäden mitversichert sind.
Bei einem Schaden sind alle beweglichen Einrichtungs- oder Gebrauchsgegenstände versichert, die dann zum Neuwert ersetzt werden. Im Zuge eines Leitungswasserschadens können weitere Kosten entstehen, die durch die Hausratversicherung in der Regel mit abgedeckt werden. Hierzu zählen:
Entsteht ein Wasserschaden in den eigenen vier Wänden, der durch einen Nachbarn verursacht wurde, ist zunächst dessen private Haftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig.
Gerade Starkregen tritt immer häufiger bundesweit auf. Liegt die Ursache für einen Wasserschaden in starken Regenfällen oder Unwetter, dann ist eine entstandene Überschwemmung oder ein Rückstau nur dann versichert, wenn eine Elementarschadenversicherung, als Baustein in der Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung enthalten ist. Da Wetterextreme weiter zunehmen, ist dieser zusätzliche Baustein sehr empfehlenswert.
Versicherungsbedingungen und -umfang jetzt prüfen lassen
Das gesetzliche Sterbegeld wurde bereits vor 20 Jahren aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Seitdem müssen die Kosten einer Bestattung komplett von den Angehörigen und Familien übernommen werden. Das bedeutet, dass zu der emotionalen Trauer und den formellen Aufgaben, auch noch eine finanzielle Last zu tragen ist. Auch ethische und organisatorische Entscheidungen werden den Hinterbliebenen aufgebürdet, sollten wichtige Fragen (z.B.: Wie und wo soll bestattet werden?) nicht vorab geklärt worden sein.
Wer seinen Angehörigen schwierige Entscheidungen und die finanzielle Belastung ersparen möchte, kann bereits zu Lebzeiten dafür Sorge tragen. Das wahrt nicht nur die Selbstbestimmung, sondern verschafft den Hinterbliebenen auch die nötige Zeit zur Trauerbewältigung. Mit einer Sterbegeldversicherung kann diese Verantwortung übernommen und Ablauf und Art der Beerdigung schon zu Lebzeiten festgelegt und finanziert werden.
Je nach Art der Bestattung (Feuer, See, Wald, Urne etc.)
Bereits für eine einfache Bestattung fallen hohe Kosten und Gebühren an, die eine Sterbegeldversicherung komplett übernimmt. Der Versicherte vereinbart dafür eine Versicherungssumme, die – ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung – im Todesfall an den Begünstigten ausgezahlt wird. Im Rahmen der Versicherung können auch Art und Ablauf der eigenen Versicherung festgelegt werden.
Als „bester Freund des Menschen“ genießt der Hund in vielen Haushalten einen hohen Stellenwert. Mit viel Auslauf und Bewegung, bestem Futter und ausreichend Streicheleinheiten sorgen Besitzer dafür, dass es den kleinen und großen Vierbeinern an nichts fehlt. Das sollte auch für Phasen und Situationen gelten, in denen es dem Hund gesundheitlich einmal nicht so gut geht oder Missgeschicke einen Schaden an Dritten verursachen.
Die (Folge-)Kosten können nämlich schnell hoch ausfallen und sind vom Besitzer in jedem Fall zu tragen. Daher sollten die wichtigsten Möglichkeiten zum Schutz des Hundes beachtet werden:
Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen für Hundebesitzer. Sie kommt für Schäden auf, die der Hund verursacht – sei es ein Biss, ein beschädigtes Möbelstück beim Nachbarn oder ein Unfall im Straßenverkehr. In vielen Bundesländern ist diese Versicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ohne eine solche Versicherung können die Kosten für Schäden schnell in die Tausende gehen, besonders wenn Personen zu Schaden kommen.
Eine Tierkrankenversicherung sichert im Krankheitsfall des Hundes die bestmögliche medizinische Versorgung. Sie deckt die Kosten für tierärztliche Behandlungen, Operationen, Medikamente und teilweise auch Vorsorgeuntersuchungen ab. Da die Tierarztkosten durch die neue Gebührenordnung seit 2022 stark angestiegen sind, lohnt sich ein Versicherungsschutz immer häufiger.
Besitzer können auch prüfen, ob sie mit einer speziellen OP-Versicherung besser aufgestellt sind. Diese leistet dann nur für chirurgische Eingriffe, dafür fällt der Beitrag etwas geringer aus als bei einer Tierkrankenversicherung. Gerade chirurgische Eingriffe sind sehr teuer, aber oft auch lebenserhaltend. Daher sollte diese Absicherung in jedem Fall geprüft werden.
Für weniger Kosten und eine bessere Versorgung
Den jährlichen Reifenwechsel müssen Autofahrer in diesem Winter noch stärker beachten als sonst. Denn seit Oktober dürfen nur noch Winterreifen aufgezogen werden, die das Alpine-Symbol (eckiger Berg mit einer Schneeflocke) vorweisen können. Das Alpine-Symbol garantiert verbindliche Qualitäts- und Leistungsstandards. Wer bei Schnee und Eis hingegen noch mit M+S-Winterreifen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld.
Auch die Auswirkungen auf den Versicherungsschutz können erheblich sein. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt einem geschädigten Dritten zwar auch bei „falscher Bereifung“ des Verursachers. Der Verursacher selbst muss aber mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.
Beim Kaskoschutz wird es noch kritischer. Wer mit ungeeigneter Bereifung fährt und einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, dass die Versicherung die Leistungen der Voll- oder Teilkaskoversicherung kürzt, im Extremfall sogar komplett verweigert.
Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht, aber eine situative: Bei Glatteis, Schnee, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte müssen Winterreifen genutzt werden. Es ist daher immer sinnvoll, bei kalten Temperaturen Winterreifen aufzuziehen, um den vollen Versicherungsschutz im Schadensfall zu erhalten.
Zwei Faustregeln helfen Fahrern bei der richtigen Reifenwahl: Zum einen von „O bis O“, was „Oktober bis Ostern“ als Zeitraum für Winterreifen empfiehlt. Da es auch im November oft noch sehr mild sein oder Ostern sehr früh im Jahr fallen kann, nutzen viele Fahrer die „7-Grad-Regel“: Ist es dauerhaft kälter als 7 Grad, sind demnach Winterreifen angesagt.
Mit der richtigen Bereifung und optimierten Kfz-Schutz