Jutta Söhnholz
Finanzplanung
Bahnhofstr. 29a
29640 Schneverdingen
Es gibt kaum ein Vorsorgethema, das für alle Generationen gleichermaßen von so hoher Bedeutung ist, wie die Pflegevorsorge. Enkel, die die gesundheitliche Entwicklung ihrer Großeltern mitverfolgen und den schwindenden Kontakt traurig hinnehmen müssen. Kinder, die einen Teil der Pflege ihrer Eltern übernehmen oder sogar für deren Kosten einstehen müssen. Ehepartner, die ihren Liebsten gern pflegen würden, es - aufgrund des eigenen fortgeschrittenen Alters - jedoch nicht vollumfänglich können.
Diese Zusammenhänge zeigen - die Pflegebedürftigkeit eines Menschen betrifft deren gesamte Familie. Dabei geht es nicht nur um finanzielle Herausforderungen, denn die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt nur gering und hinterlässt einen hohen Eigenanteil. Es geht darüber hinaus um Würde, Selbstbestimmung und Vermögensschutz. Mit einer privaten Pflegezusatzversicherung können Sie dieses, für alle Beteiligten, hoch emotionale Thema frühzeitig regeln.
Innovative Pflegekonzepte berücksichtigen dabei die gesamte Familie. So muss gar nicht zwingend erst der Versicherte selbst pflegebedürftig sein. Zusatzbausteine leisten bereits für den Fall, dass seine engeren Angehörigen (Schwieger-/Eltern oder Adoptiv-/Kinder) pflegebedürftig werden. Beim Versicherten selbst genügt die ärztliche Vermutung einer Pflegebedürftigkeit. So erhält er bereits Unterstützung, bevor der Medizinische Dienst den Fall final bewertet hat.
Die Versorgungslücke (Eigenanteil), den die gesetzliche Pflegeversicherung in jedem Fall hinterlässt:
Ambulante Pflege (Pflegegrad 4) | |
Monatliche Pflegekosten | 2.812 Euro |
Gesetzliche Leistungen | -1.612 Euro |
Monatlicher Eigenanteil | 1.200 Euro |
Eigenanteil pro Jahr | 14.400 Euro |
Stationäre Pflege (Pflegegrad 5) | |
Monatliche Pflegekosten | 3.805 Euro |
Gesetzliche Leistungen | -2.005 Euro |
Monatlicher Eigenanteil | 1.800 Euro |
Eigenanteil pro Jahr | 21.600 Euro |
Angesichts des skizzierten Eigenanteils erfordert ein Pflegefall über die Gesamtzeit oft einen sechsstelligen Betrag. Zur Finanzierung erzwingt das aktuelle Pflegesystem, den Einsatz aller Vermögenswerte. Darunter fällt auch die Liquidierung der eigenen Immobilie, sollten die Barreserven nicht ausreichen.
Eine private Absicherung des Pflegerisikos übernimmt diese Kosten und schützt damit Ihre Immobilie und Ihr gesamtes Vermögen.
Der Vermögensschutz durch eine private Pflegeversicherung gewährleistet damit auch die Selbstbestimmung des Pflegebedürftigen und seiner Familie. Die Immobilie kann im Familienbesitz bleiben, Ersparnisse wie geplant an die Kinder und Enkel verschenkt oder später vererbt werden.
Auch die Selbstbestimmung bleibt erhalten. Will man zu Hause oder im Heim gepflegt werden? Muss man ein Mehrbettzimmer akzeptieren oder kann man sich in einem Einzelzimmer seine Privatsphäre beibehalten? Mit einer privaten Pflegevorsorge werden Sie nach Ihren Wünschen gepflegt und fallen Angehörigen nicht zur Last.
Der Zusatzschutz zur Pflege ist einfach. Auf einige Leistungspunkte sollten Sie dennoch achten: