Unabhängige Finanz- und Versicherungsberatung – Persönlich und professionell | Jutta Söhnholz
Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung der Württembergischen

Aller Anfang ist Zähne zeigen
Die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung.


Sie bestimmen den ersten Eindruck

Hand in Hand mit einem strahlenden Lächeln geht die Gesundheit unserer Zähne. Gesunde Zähne sind schöne Zähne - und sie zu zeigen sollte keine Frage des Mutes sein.

Ich unterstütze Sie mit der Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung dabei, Ihre Zähne gesund zu halten.

Vertrauen Sie mir Ihr Lächeln an.


Aufwendige Zahnbehandlungen werden schnell zu einer teuren Angelegenheit

Mit diesen Kosten müssen Sie rechnen:


Zeigen Sie der Rechnung die Zähne

Sichern Sie sich umfassenden ZahnSchutz und reduzieren Sie Ihre Zuzahlung.

 


Zahnmedizinische Begriffe einfach erklärt:

Der Zusatzschutz für Zähne ist einfach. Schonen Sie Ihren Geldbeutel beim Zahnarztbesuch. Auf einige Leistungspunkte sollten Sie achten:

  • Zahnersatz: Erstattet werden die Kosten für Ihren Zahnersatz, die über die Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) bzw. Heilfürsorge hinausgehen, bis zu dem von Ihnen gewählten Prozentsatz (zusammen mit Ihrer GKV). Unter Zahnersatz fallen u. a. Implantate, Kronen oder Brücken.
  • Zahnarzthonorar: Geleistet wird auch für zahnärztliche Honorare, die über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinausgehen.
  • Zahnbehandlungen und Füllungen:  Bei Ihnen steht eine Parodontal- oder Wurzelbehandlung an? Die Angst vor den Kosten nehmen wir Ihnen, denn die sind zu 100 % abgesichert.
    Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die modernen Kompositfüllungen meist nur im vorderen, sichtbaren Zahnbereich. Bei Backenzähnen werden meist nur Amalganfüllungen erstattet. Erstattet werden die Kosten für die Kunststofffüllungen zu 100 % auch im nicht sichtbaren, hinteren Zahnbereich.
  • Zahnprophylaxe: Erstattet werden Ihnen die Kosten für die Zahnprophylaxe, die Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht übernimmt. Dazu zählen u. a. die professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung oder Fluoridierung.
  • Kieferorthopädie für Kinder: Kieferorthopädische Behandlungen werden zu 100 % bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres übernommen oder wenn die Behandlung aufgrund der Folgen eines Unfalls notwendig ist.
  • Verzicht auf Wartezeiten: Sofortiger Versicherungsschutz ab Versicherungsbeginn.
  • Schnelle Leistungserstattung: Innerhalb 24 Stunden - während den Servicezeiten.

Vereinbaren Sie doch gleich einen Beratungstermin oder rufen Sie unter 0171 1993474 direkt an.